AGB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB) IN VIA Katholische Mädchensozialarbeit - Fachverband im Deutschen Caritasverband - Ihre IN VIA Au-pair-Beratungsstelle ist eine der vierzig IN VIA - Au-pair - Beratungs- und - Vermittlungsstellen in Deutschland. Die IN VIA Au-pair - Beratungsstelle ist Ansprechpartner für alle die Vermittlung und den Aufenthalt betreffenden Fragen. Preisliste Au-pair - Beratung und - Vermittlung. Stand Juni 2008.
Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB)§1 Geltungsbereich
§2 Preise und Konditionen
§3 Vermittlungsverfahren und Leistungsumfang
§4 Rücktritt von der Vermittlung,
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a) |
Vertragslaufzeit: Die Vertragslaufzeit zwischen der Gastfamilie und der Au-pair ist auf mindestens 6 und maximal 12 Monate festgelegt. Näheres regelt der Au-pair Vertrag. Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit bzw. mit Ablauf des Sichtvermerkes(Visum) der vermittelten Au-pair oder mit Ablauf/Aufhebung der Arbeitsgenehmigung der zuständigen Arbeitsagentur. |
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b) |
Tritt die Familie von dem Vermittlungsauftrag zurück, bevor sie sich für eine Au -pair entschieden hat, wird keine Gebühr in Rechnung gestellt. Der Widerruf des Vermittlungsauftrags muss schriftlich erfolgen. |
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c) |
Rücktritt vom Au-pair Vertrag: Tritt die Gastfamilie nach Abschluß des Au-pair - Vertrages zurück, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 250.- fällig. |
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d) |
Vorzeitige Trennung des Au-pair - Beschäftigungsverhältnisses durch die Gastfamilie: Eine Kündigung ist nur nach vorheriger Rücksprache mit IN VIA möglich. Die Schriftform ist einzuhalten. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit Zugang des Kündigungsschreibens bei der Au-pair. Die Gastfamilie ist verpflichtet, der Au-pair sämtliche Leistungen einschließlich Taschengeld bis zum Ablauf der 14-tägigen Kündigungsfrist zu gewähren. Noch zustehende Urlaubstage sind zu berücksichtigen. |
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e) |
Vertragskündigung durch IN VIA: IN VIA behät sich das Recht vor, Gastfamilien oder Au-pairs, die nachweislich fehlerhafte Angaben zur Vermittlung machen, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen oder die Grundlagen über das Europäische Abkommen zur Au-pair Beschätigung nicht erfüllen, von der Vermittlung auszuschließen. Dieser Vermittlungsausschluß betrifft auch Gastfamilien und deren Angehörige, gegen die ein schwebendes Verfahren, rechtskräftiges Urteil oder gerichtliche Auflagen ergangen sind, die in Verbindung mit dem Arbeitsförderungsgesetz oder dem Sozialgesetzbuch stehen, oder die ausländische Au-Pairs gesetzeswidrig beschäftigen. |
§5 Leistungen der Gastfamilie und der Au-pair
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a) |
Arbeitszeiten, Arbeitsinhalte, Taschengeld und weitere Leistungen, Urlaubsanspruch (Kranken-) Versicherung und Regelungen im Krankheitsfall sind im Au-pair - Vertrag/Vermittlungsauftrag definiert und entsprechend zu erfüllen. |
§6 Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschluß
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a) |
IN VIA haftet nicht für:
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§7 Datensicherheit und Datenschutz
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a) |
Es gelten die Bestimmungen gemäß § 298 SGB III. Die Daten werden zur Abwicklung der Vermittlung an Behörden und im zweckgebundenen zur Organisation der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit (z. B. für die Organisation von Au-pair Treffen) weiter gegeben. Die Gastfamilie und die Au-pair sind damit einverstanden, dass persönliche Daten während des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vermittlungsvertrages insbesondere für Abrechnungszwecke erforderlich ist. Personenbezogene Daten werden nach Abwicklung der Vermittlung gelöscht bzw. vernichtet. Die Geschäftsunterlagen werden nach Abschluß der Vermittlungstätigkeit drei Jahre aufbewahrt und dann vernichtet. |
§8 Erfüllungsort und Gerichtsstand
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a) |
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die Bundesrepublik Deutschland. |
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b) |
Für die von IN VIA auf Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. |
§9 Allgemeine Regelungen
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a) |
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und/oder Vermittlungsvereinbarung unwirksam werden, so berühren sie Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für die Unvollständigkeit der AGB. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Änderung der Schriftformklausel. |
Stand: 27.Juni 2008



