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Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB)
für die Au-pair - Beratung und - Vermittlung Gastfamilien in Deutschland.


Stand: 27.Juni 2008

IN VIA Katholische Mädchensozialarbeit - Fachverband im Deutschen Caritasverband -

Ihre IN VIA Au-pair-Beratungsstelle ist eine der vierzig IN VIA - Au-pair - Beratungs- und - Vermittlungsstellen in Deutschland. Die IN VIA Au-pair - Beratungsstelle ist Ansprechpartner für alle die Vermittlung und den Aufenthalt betreffenden Fragen.

Preisliste Au-pair - Beratung und - Vermittlung. Stand Juni 2008.

Gastfamilien (Vermittlung ausländischer
Au-pairs nach Deutschland)

Vermittlungsgebühr für die Gastfamilie (6-12 Monate)
(Auch für Umvermittlungen)

€ 500.-

Bearbeitungsgebühr für die Vermittlung einer selbst gesuchten Au-pair

€ 350.-

Vermittlung einer/eines Wechslerin/s Ein/eine bereits in Deutschland befindliche/befindlicher Au-pair wird über IN VIA wg. gewünschten Familienwechsel vermittelt. (für Zeitraum von unter 6 Monaten)

€ 250.-

Betreuung nicht über IN VIA vermittelter Au-pairs

€ 25.- pro Monat

Vermittlungsgebühr für die ausländischen Au-pair

keine

Allgemeine Geschäftsbedingungen(AGB)

§1 Geltungsbereich

 

a)

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden "AGB") gelten für die IN VIA Au-pair - Beratung und -Vermittlungsstelle

IN VIA Hamburg e.V.
Kath. Verband
für Mädchen– und Frauensozialarbeit

AU PAIR VERMITTLUNG
Eidelstedter Weg 22
20255 Hamburg
Vereinsreg. HH 13448

(im folgenden IN VIA).

 

b)

Die Regelungen gelten für die Vermittlung ausländischer Au-pair's nach Deutschland.

 

c)

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen beinhalten folgende Verträge/Dokumente in der jeweiligen gültigen Fassung:

  • Preisliste und Leistungsbeschreibung
  • Au-pair - Vermittlungsvertrag/Familienfragebogen als Auskunftsbogen und Diestleistungsvertrag zwischen IN VIA und der Gastfamilie.
  • Vertrag über eine Au-pair - Beschäftigung gemäß dem Europ&aumlischen Abkommen über die Au-pair - Beschäftigung vom 24. November 1969 in der aktuell geltenden Fassung als Vertragsgrundlage zwischen Gastfamilie und ausländischer Au-pair.

§2 Preise und Konditionen

 

a)

Die Preisliste zum Zeitpunkt der Vertragsschließung behält ihre Gültigkeit für die Dauer des Au-pair Aufenthaltes in der Gastfamilie.

 

b)

Die Vermittlungsgebühr wird fällig, wenn der Au-pair - Vertrag rechtswirksam zustande gekommen ist. Sie ist in voller Höhe unabhägig davon zu leisten, ob der vereinbarte Au-pair - Zeitraum tatsächlich eingehalten wird. Weiterführende Regelungen hierzu sind in § 4 definiert.

 

c)

Die Vermittlungsgebühr ist zu zahlen unmittelbar nach Erhalt der Rechnung bzw. wird durch eine erteilte Einzugsermächtigung eingezogen.

§3 Vermittlungsverfahren und Leistungsumfang

 

a)

Der Leistungsumfang bezieht sich auf die jeweils zu Vertragsbeginn gültige Leistungsbeschreibung(Anlage).

 

b)

Die Suche nach einer Au-pair beginnt mit der Unterzeichnung des Vermittlungsauftrags/Gastfamilienbogens.

 

c)

Die der Gastfamilie überlassenen Bewerbungsunterlagen sind ausschließlich für diese zur Einsicht bestimmt und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Für den Verlust von Bewerbungsunterlagen haftet die Gastfamilie in Höhe der Wiederbeschaffungskosten, mindestens mit € 30.- pro Bewerbung.

 

d)

Eine Selbstvermittlung von durch IN VIA vorgeschlagenen Bewerbern/Bewerberinnen oder eine Weitervermittlung an andere Familien ist nicht zulässig. Im Fall eine Verstoßes gegen diese Regelungen wird unabhägig von weiteren Leistungen durch IN VIA die Vermittlungsgebühr unmittelbar in voller Höhe fällig.

§4 Rücktritt von der Vermittlung,
Vertragsdauer, Kündigung

 

a)

Vertragslaufzeit: Die Vertragslaufzeit zwischen der Gastfamilie und der Au-pair ist auf mindestens 6 und maximal 12 Monate festgelegt. Näheres regelt der Au-pair Vertrag. Der Vertrag endet mit Ablauf der vereinbarten Zeit bzw. mit Ablauf des Sichtvermerkes(Visum) der vermittelten Au-pair oder mit Ablauf/Aufhebung der Arbeitsgenehmigung der zuständigen Arbeitsagentur.

 

b)

Tritt die Familie von dem Vermittlungsauftrag zurück, bevor sie sich für eine Au -pair entschieden hat, wird keine Gebühr in Rechnung gestellt. Der Widerruf des Vermittlungsauftrags muss schriftlich erfolgen.

 

c)

Rücktritt vom Au-pair Vertrag: Tritt die Gastfamilie nach Abschluß des Au-pair - Vertrages zurück, wird eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 250.- fällig.

 

d)

Vorzeitige Trennung des Au-pair - Beschäftigungsverhältnisses durch die Gastfamilie: Eine Kündigung ist nur nach vorheriger Rücksprache mit IN VIA möglich. Die Schriftform ist einzuhalten. Die Kündigungsfrist beträgt 14 Tage. Die Frist beginnt mit Zugang des Kündigungsschreibens bei der Au-pair. Die Gastfamilie ist verpflichtet, der Au-pair sämtliche Leistungen einschließlich Taschengeld bis zum Ablauf der 14-tägigen Kündigungsfrist zu gewähren. Noch zustehende Urlaubstage sind zu berücksichtigen.

Eine fristlose Kündigung bedarf eines schwerwiegenden Grundes und der Absprache mt IN VIA sowie der Organisation der Umvermittlung oder ggf. der Heimreise der Au-pair. Sollte die Au-pair nicht über die notwendingen finanziellen Mittel verfügen sind die Rückreisekosten von der Gastfamilie zu tragen. Im Falle der Umvermittlung können sich beide Seite darauf einigen, dass die Au-pair so lange in der Gastfamilie bleibt, bis eine andere Gastfamilie gefunden ist.

 

e)

Vertragskündigung durch IN VIA: IN VIA behät sich das Recht vor, Gastfamilien oder Au-pairs, die nachweislich fehlerhafte Angaben zur Vermittlung machen, die gegen die gesetzlichen Bestimmungen verstoßen oder die Grundlagen über das Europäische Abkommen zur Au-pair Beschätigung nicht erfüllen, von der Vermittlung auszuschließen. Dieser Vermittlungsausschluß betrifft auch Gastfamilien und deren Angehörige, gegen die ein schwebendes Verfahren, rechtskräftiges Urteil oder gerichtliche Auflagen ergangen sind, die in Verbindung mit dem Arbeitsförderungsgesetz oder dem Sozialgesetzbuch stehen, oder die ausländische Au-Pairs gesetzeswidrig beschäftigen.

§5 Leistungen der Gastfamilie und der Au-pair

 

a)

Arbeitszeiten, Arbeitsinhalte, Taschengeld und weitere Leistungen, Urlaubsanspruch (Kranken-) Versicherung und Regelungen im Krankheitsfall sind im Au-pair - Vertrag/Vermittlungsauftrag definiert und entsprechend zu erfüllen.

§6 Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschluß

 

a)

IN VIA haftet nicht für:

  • Sach-, Vermögens - oder Personenschäden durch die Au-pair. Die Gastfamilie trägt für einen entsprechenden Versicherungsschutz Sorge.
  • nicht zu Stande kommende/scheiternde Au-pair - Verträge z. B. aufgrund falscher Angaben durch die Au-pair/die Gastfamilie und dadurch evtl. entstandenen Kosten.
  • behördliche Probleme (z. B. bzgl. der Visaerteilung) im In- und Ausland sowie mögliche, das Au-pair Verhältnis beeinflußender (Gesetzes)- Änderungen und daraus resultierender Terminverschiebungen.

§7 Datensicherheit und Datenschutz

 

a)

Es gelten die Bestimmungen gemäß § 298 SGB III. Die Daten werden zur Abwicklung der Vermittlung an Behörden und im zweckgebundenen zur Organisation der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit (z. B. für die Organisation von Au-pair Treffen) weiter gegeben. Die Gastfamilie und die Au-pair sind damit einverstanden, dass persönliche Daten während des Vertragsverhältnisses gespeichert werden, soweit dies zur Erfüllung des Vermittlungsvertrages insbesondere für Abrechnungszwecke erforderlich ist. Personenbezogene Daten werden nach Abwicklung der Vermittlung gelöscht bzw. vernichtet. Die Geschäftsunterlagen werden nach Abschluß der Vermittlungstätigkeit drei Jahre aufbewahrt und dann vernichtet.

§8 Erfüllungsort und Gerichtsstand

 

a)

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist die Bundesrepublik Deutschland.

 

b)

Für die von IN VIA auf Grundlage dieser AGB abgeschlossenen Verträge gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

§9 Allgemeine Regelungen

 

a)

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB und/oder Vermittlungsvereinbarung unwirksam werden, so berühren sie Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Vielmehr gilt anstelle jeder unwirksamen Bestimmung eine dem Zweck der Vereinbarung entsprechende oder zumindest nahekommende Ersatzbestimmung, wie sie die Parteien zur Erreichung des gleichen wirtschaftlichen Ergebnisses vereinbart hätten, wenn ihnen die Unwirksamkeit der Bestimmung bekannt gewesen wäre. Entsprechendes gilt für die Unvollständigkeit der AGB. Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB gelten nur dann, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Das gilt auch für eine Änderung der Schriftformklausel.

Stand: 27.Juni 2008

 
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Das nächste au pair Treffen
ist am Mittwoch
16 Juni 2010
18.00 Uhr

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