PostHeaderIcon Au Pair Information

Als Au pair nach Norddeutschland
Deutsch lernen – Auslandserfahrung sammeln – eine fremde Kultur kennen lernen –
Lebenserfahrung gewinnen – berufliche Erfahrung machen – sich persönlich weiter
entwickeln

Wir bieten
• Kostenlose Vermittlung von Au pairs in
ausgesuchten Hamburger Familien
• Deutschlernen in Hamburg – einer Metropole und Universitätsstadt mit maritimem Flair
• für Kurzentschlossene schnelle Vermittlung
Fotolia


verlässliche und qualifizierte Betreuung
vor Ort nach den Qualitätsstandards der
vom Bundesministerium anerkannten

„Gütegemeinschaft Au Pair e.V.“

Mitgliedschaft in der Gütegemeinschaft-Aupair
Wir suchen
• Junge Menschen zwischen 18 und 24 Jahren mit guten Deutschkenntnissen, mind. 100 Stunden Deutschunterricht, die sich für einen Sprach- und Kulturaufenthalt in Deutschland interessieren und bereit sind, in Familien Kinderbetreuung und
Hausarbeit zu übernehmen.
• Eine Schwangerschaft oder ein eigenes Kind sind Ausschlusskriterien.
Die Pflichten

• Sprachkursbesuch
• Kinderbetreuung; verantwortungsbewusster, liebevoller Umgang mit den Kindern.
• Aktive Betreuung der Kinder
• Leichte Hausarbeit; Mithilfe bei täglich anfallenden Hausarbeiten, z.B. Abspülen, Staubsaugen, Putzen, Bügeln, einfache Gerichte kochen, Einkaufen; keine groben Putzarbeiten
• Beschäftigungszeit; maximal 6 Stunden pro Tag bei maximal 30 Stunden pro Woche (Stundeneinteilung nach Absprache mit der Au-pair und unter Berücksichtigung der Sprachkurszeiten)

• Mindestens vier freie Abende; Babysitten nicht am freien Tag. Babysitting ist Teil der Gesamtstundenzahl (maximal 30 Std. pro Woche)
• Zeiten, in denen Anwesenheitspflicht besteht, gelten als Beschäftigungszeit, dies gilt auch für Essenszeiten, sofern Anwesenheitspflicht besteht.
• Eine Au-pair ist weder eine Hausangestellte noch eine Putzfrau! Kinderbetreuung ist keine Freizeit!
Die Rechte

• Urlaub: zwei Tage Urlaub pro Anwesenheitsmonat bei Weiterzahlung des Taschengeldes
• Freizeit: 1,5 zusammenhängende freie Tage pro Woche, die mindestens einmal pro Monat auf ein Wochenende fallen müssen
• Die gesetzlichen Feiertage des Gastlandes sind grundsätzlich frei oder werden durch Freizeit ausgeglichen

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• freie Zeit zum Sprachschulbesuch in Absprache mit der Familie
• im Notfall organisiert IN VIA einen Wechsel der Gastfamilie
• Kündigung: nur nach vorheriger Rücksprache mit der IN VIA-Vermittlungsstelle
und der Au pair möglich
• Kündigungsfrist beträgt 14 Tage. Die Vertragsauflösung muss schriftlich erfolgen. Die Frist beginnt mit Eingang der Kündigungs-Benachrichtigung bei IN VIA.

Taschengeld und Kostenerstattung

• Die Vermittlung ist für das Au pair kostenlos
• Die Gastfamilie zahlt dem Au pair ein
Taschengeld von 260,00 € monatlich
• Das Au pair hat Kost und Logis frei
• Das Au-pair erhält eine Monatskarte für den Nahverkehr
• Die Kosten für An- und Abreise nach/aus
Deutschland werden von der Gastfamilie
bezuschusst, und zwar für Au-pairs aus Europa mit 100 €, außerhalb Europas
mit 200 €

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• Die Gastfamilie übernimmt die Gebühren für eine Sprachschule ihrer Wahl. Sollte das Au-pair eine teurere Sprachschule für sich auswählen, muss sie die Differenz zuzahlen.
• Die Gastfamilie übernimmt die Kosten der
Kranken-, Unfall- u. Haftpflichtversicherung.
• Wünscht die Gastfamilie eine zusätzliche
ärztliche Untersuchung im Zusammenhang mit der Aufenthaltsgenehmigung, so übernimmt sie die Kosten.
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Aufenthaltsdauer

• Zumeist werden Au pairs für die Dauer von 10 bis 12 Monaten in die Familie aufgenommen.
• In manchen Fällen kann der Aufenthalt auch kürzer sein.
• Bei Au-pairs aus Nicht-EU-EWR-Staaten (mit Ausnahme der Schweiz) oder aus den neuen EU-Mitgliedstaaten muss der
Au pair-Vertrag jedoch für mindestens sechs Monate geschlossen werden.

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• Eine erneute Beschäftigung als Au pair ist nicht möglich, auch wenn die Höchstdauer von einem Jahr nicht ausgeschöpft wurde.
Formalitäten

Einreise

• EU- Staatsangehörige können mit gültigem Reisepass oder Personalausweis einreisen.
• Visumspflichtige Au pairs benötigen für einem Au-pair Aufenhalt in Deutschland
einen gultigen Reisepass und
ein Au-pairvisum, das bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung im Heimatland des jeweiligen Au pairs beantragt werden muss.


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nach der Einreise

Alle Au pairs müssen sich unverzüglich innerhalb der erste Woche nach der Einreise bei der Meldebehörde (Einwohnermeldeamt) anmelden.
Alle Bürger/ -innen aus EU-Beitrittsländern müssen umgehend bei der Arbeitsagentur eine Arbeitserlaubnis/ Arbeitsgenehmigung beantragen.

-
Aufenthaltsgenehmigung oder Arbeitserlaubnis gelten nur für eine Au pair- Tätigkeit in der jeweiligen Gastfamilie, jede andere Tätigkeit ist verboten.
Die Gastfamilie bietet Unterstützung bei
Behördengängen.
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IN VIA
In Deutschland gibt es ein Netzwerk von IN VIA Beratungs- und Vermittlungsstellen, das sich zur „Au pair Bundesarbeitsgemeinschaft IN VIA“ zusammengeschlossen hat.
Die Beratungs- und Vermittlungsstellen informieren über Au pair Aufenthalte und bereiten auf den Auslandsaufenthalt vor.
Sie kooperieren im Ausland mit bewährten
Partnerorganisationen.
IN VIA richtet sich nach den Bestimmungen des „Europäischen Abkommens über die Au pair Beschäftigung“ vom 24.11.1969, unterzeichnet von der Bundesrepublik Deutschland und anderen Mitgliedsstaaten des Europarates.
Wir verstehen Au pair als interkulturelles Austausch- und Jugendbildungsprogramm.
IN VIA Hamburg e.V.  bietet seit 1991 Au pair Beratung und Vermittlung an.
Zum Standard unserer Arbeit gehören u. a.
Erfahrungsaustausch und Kontakte zu anderen Au pairs durch mindestens vier Treffen pro Jahr
Angebote von Seminaren zur beruflichen
Weiterbildung von Au pairs
Wir arbeiten nach den Qualitätskriterien des vom Bundesministerium erteilten Gütesiegels der
„Gütegemeinschaft Au pair e.V.“
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Garantie und Haftung
Eine Garantie für eine erfolgreiche Vermittlung kann IN VIA nicht übernehmen
Für eventuell entstandene Kosten bei einem nicht zustande gekommenen oder vorzeitig abgebrochenen Au pair-Aufenthalt haftet IN VIA nicht.
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Ihre Bewerbung

Anmeldeformular
Formular in deutscher Sprache vollständig ausfüllen

Lebenslauf
ausführlicher handschriftlicher Lebenslauf auf deutsch, mindestens eine Seite.
Darin schildern die jeweilige Au pair ihre Erfahrungen in Kinderbetreuung und Haushaltsführung, ihre Hobbys und Interessen, Präferenzen und beruflichen Zielvorstellungen, Grund und Ziel ihres Auslandsaufenthaltes und gibt an, wie viele Jahre sie die Sprache gelernt hat und ob gegebenenfalls schon ein Auslandsaufenthalt durchgeführt wurde (wohin, für wie lange, als Au pair, als Urlaubsreise usw).


Nachweis über gute Deutschkenntnisse
z.B. von der Deutschlehrerin mit Angaben zu Dauer und Stundenzahl. Mindestanförderung: Level A1 des Goethe Instituts 100 - 300 Unterrichtstunden a 45 min. intensiv.

Referenzen
über Kinderbetreuung, über Ihrer Persönlichkeit (fleißig, verlässlich) z.B. von der Deutschlehrerin

Drei Passfotos und drei Privatfotos
Name auf der Rückseite schreiben.

Ärztliches Attest
mit Übersetzung, nicht älter als drei Monate

-


 
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AU PAIR Kontakt

Dorothea Wesner

Tel: +4940-51440440
Fax: +4940-51440450

aupair@invia-hamburg.de

Mo.  09:00 - 12:00 Uhr
Di.   09:00 - 12:00 Uhr
Mi.   15:00 - 18:00 Uhr
Do.  09:00 - 12:00 Uhr
Fr.   09:00 - 12:00 Uhr 

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für Au pairs

0800 - 111 0 111
oder
0800 - 111 0 222

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AU PAIR Treffen

Das nächste au pair Treffen
ist am Mittwoch
16 Juni 2010
18.00 Uhr

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